Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Kein Arbeitslohn bei Gesellschafter-Geschäftsführer durch Gutschrift Arbeitszeit auf Zeitwertkonto

Nach dem Urteil des FG Münster vom 13.3.2013 führen Gutschriften auf einem Zeitwertkonto auch beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass die Gutschriften auf einem Zeitwertkonto bei den Arbeitnehmern erst in der Freistellungsphase zu einem Lohnzufluss führen, denn erst dann könnten diese über die entsprechenden Beträge wirtschaftlich verfügen. Dies gelte auch für die Geschäftsführer. Zwar hätten es diese auf Grund ihrer Stellung in der Hand, sich fällige Beträge auszahlen zu lassen. Allerdings würden die zur Einzahlung bestimmten Beträge durch eine, wie im Modell im Streitfall beabsichtigt, vorab geschlossene, zivilrechtlich wirksame Vereinbarung über die Ansammlung von Wertguthaben auf ein Zeitwertkonto gerade nicht als Arbeitslohn zur Auszahlung fällig. Das Gericht hat die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zur Fortbildung des Rechts zugelassen.