BFS | THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Zufluss von Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher Aufhebung von Zufluss
Wird die arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben, kann nach dem BFH-Urteil vom 15.5.2013 dem Arbeitnehmer weder Arbeitsloslohn über die Grundsätze des Zuflusses von Einnahmen bei einem beherrschenden Gesellschafter zufließen, noch kann der Arbeitnehmer eine Zufluss begründende verdeckte Einlage bewirken. Der BFH ging wie das FG im Streitfall davon aus, dass die Zusage von Sonderzuwendungen vor Entstehung des Auszahlungsanspruches konkludent aufgehoben wurde. Deshalb war weder von der Zuflussfiktion bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern noch von einer verdeckten Einlage auszugehen.