Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Abgabenordnung

Grobes Verschulden bei im Zuge einer Selbstanzeige zu hoch geschätzten Einkünften

Hat ein Steuerpflichtiger jahrelang seine steuerpflichtigen ausländischen Kapitaleinkünfte nicht erklärt und zur Minimierung eines potenziellen Deckungsrisikos bewusst auf jedwede Klärung ihrer Höhe in Form von Erträgnisaufstellungen verzichtet, nimmt er notwendiger Weise auch in Kauf, dass dann, wenn sich das Risiko tatsächlich manifestieren sollte, ihm für die Erlangung der Straffreiheit notwendige genauen Kenntnisse über die tatsächliche Höhe der hinterzogenen Einkünfte für eine Selbstanzeige fehlen würden. Schätzt er deshalb vor diesem Hintergrund die hinterzogenen Einkünfte bei einer Nacherklärung zu hoch ein, trifft ihn nach dem Urteil des FG Hamburg vom 7.2.2013 ein die Änderung des auf Grund der Selbstanzeige ergangenen Bescheides verhinderndes grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. Es ist bekannt, dass Inhaber ausländischer Konten derzeit Probleme haben, nachträglich und zeitnah an Erträgnisaufstellungen ihrer Konten zu gelangen, um ihre steuerliche Situation bereinigen zu können. Da eine Selbstanzeige aber nur eine geringe Schätzungsfehlertoleranz erlaubt und deshalb punktgenau die Erträgnisse erfassen muss, bietet es sich an, das Finanzamt zu veranlassen, bis Eingang der Bankunterlagen vom Erlass des Änderungsbescheides abzusehen bzw. falls dies nicht gelingt, zumindest vorsorglich Einspruch zu erheben, um sich so die nachträgliche Korrektur der Schätzung „nach unten“ offen zu halten.