Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

„Partielle“ Nämlichkeit des Wirtschaftsguts

Nach dem BFH-Urteil vom 12.6.2013 liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2, § 23 EStG vor, wenn ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei veräußert wird. Der Ermittlung des Gewinns aus einem solchen privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG ist nur der anteilige Veräußerungspreis zugrunde zu legen, der wirtschaftlich gesehen auf das Grundstück im belasteten Zustand entfällt; er ist ggf. im Schätzungswege zu ermitteln.