Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Privatschule im Ausland

§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG setzt grundlegend voraus, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat gelegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Nach dem BFH-Beschluss vom 13.6.2013 sind Schulgeldzahlungen für den Besuch einer in einem Drittland liegenden Privatschule auch nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch das JStG 2009 weiterhin nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.