Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Maklerkosten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

Nach dem Urteil des FG Münster vom 22.5.2013 können durch den Verkauf eines zum steuerlichen Privatvermögen gehörenden Grundstücks entstandene Maklerkosten ausnahmsweise Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn der Veräußerungserlös von vornherein zur Tilgung von Darlehen bestimmt ist, die zur Finanzierung anderer Einkünfte erzielender Immobilien aufgenommen wurden. Im Streitfall waren erhebliche Mietausfälle eingetreten. Das deshalb verkaufte Grundstück diente als Sicherheit für Schulden, die zur Finanzierung verbliebener Mietobjekte eingesetzt wurden. Die auf dem verkauften Grundstück eingetragenen Grundschulden konnten nur gelöscht werden, wenn der Erlös aus dem Grundstücksverkauf zur Tilgung der eingetragenen Kredite für die anderen Grundstücke verwendet wurde. Die Revision beim BFH ist anhängig.