Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Berücksichtigung von Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

Nach dem BFH-Urteil vom 11.7.2013 können Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit dann betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Es handelt sich sicherlich um den selteneren Fall, dass eine Maßnahme sowohl unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung als auch unter dem Begriff der Therapie zum betrieblich-beruflichen Abzug der aufgewandten Kosten berechtigen könnte. In derartigen Fällen dürfte die Einschaltung eines Gutachters unvermeidlich sein.