Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Fahrergestellung als geldwerter Vorteil

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Fahrer, führt dies nach dem BFH-Urteil vom 15.5.2013 dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil. Der Vorteil bemisst sich grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung. Der BFH musste hier eine beiläufig geäußerte Auffassung korrigieren, denn in seinem Urteil vom 22.9.2010 hatte man noch Zweifel an der bisherigen Rechtsprechung zum lohnsteuerpflichtigen Vorteil einer Fahrergestellung geäußert. Inzwischen bekennt sich der Senat wieder zu seiner alten Rechtsprechung.