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Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Abgabenordnung

Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation ist unionsrechtmäßig

Eine Person steht einem Steuerpflichtigen i.S. von § 1 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. AStG nah, wenn eine dritte Person am Grund- oder Stammkapital sowohl der Person als auch am Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar wesentlich beteiligt ist. Beschränkungen im Innenverhältnis auf Grund einer Treuhand sind ebenso unbeachtlich wie Stimmrechtsbeschränkungen. Gleiches gilt im Ergebnis für die Annahme eines Nahestehens im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Verpflichtung, bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG Aufzeichnungen zu erstellen und diese auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen, ist nach dem BFH-Urteil vom 10.4.2013 mit der Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EG vereinbar. Dem Urteil kommt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion im politischen Raum über die „Steuerflucht“ in sog. Steueroasen, auch solche innerhalb der EU, beträchtliche Bedeutung zu. Allerdings lässt der BFH ausdrücklich offen, ob einzelne Bestimmungen über die Dokumentationstiefe nicht doch über das hinausgehen, was zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist.