Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 09

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwaltes

Nach dem Beschluss des BFH vom 18.4.2013 entfällt auch bei einer Anwaltskanzlei mit zwei angestellten Anwälten, der für die Gewinnerzielungsabsicht sprechende Anscheinsbeweis bereits dann, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht Erstreben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe eines Steuerpflichtigen für die Fortführung des verlustbringenden Unternehmens bestimmend war. Der BFH-Rechtsprechung lässt sich nicht der allgemeine Rechtsgrundsatz entnehmen, dass bei einer Beschäftigung von Mitarbeitern in einer Anwaltskanzlei und der Erzielung sechsstelliger Honorareinnahmen in der Regel davon auszugehen ist, dass die Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, so der BFH in seiner Urteilsbegründung. Entscheidend ist, ob die Kanzlei bei einer Gesamtbetrachtung nach der Art ihrer Führung geeignet ist, nachhaltig Gewinn zu erzielen. Dies hat das FG Münster in der Vorinstanz auf Grund der hohen Personalkosten im Verhältnis zu den Umsätzen verneint, da für drei Anwälte keine entsprechenden Mandate vorhanden waren.