BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen
Nach dem BFH-Urteil vom 9.7.2013 kann ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung, dazu führen, dass die vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt. Das Urteil ist maßgeblich auf die jüngst ebenso zu einem leerstehenden Wohnhaus ergangene BFH-Entscheidung vom 11.12.2012 gestützt. Ohne sein Zutun ist der Steuerpflichtige in die Liebhaberei gerutscht und diese Inaktivität ist es ja gerade, die ihm vorzuwerfen ist. Denn der drohende Verlust der Einkünfteerzielungsabsicht lässt sich nur durch Aktivitäten verhindern, die als ernsthafte Vermietungsbemühungen zu bewerten sind. Dazu gehört vielleicht auch die Herabsetzung des geforderten Mietzinses, vor allem dann, wenn eine grundlegende, umfassende Gebäudesanierung auch wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen ist.