BFS | Thema Steuern
Lohnsteuer
Kraftfahrer die in der Schlafkabine ihres LKWs übernachten
Nach der Rechtsprechung sind für Kraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres LKWs übernachten, die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten absetzbar. Grundsätzlich werden nur tatsächlich nachgewiesene Aufwendungen anerkannt. Solche sind z.B. Kosten für die Benutzung sanitärer Anlagen und die Reinigung der Schlafkabinen. Die Finanzverwaltung erkennt es an, wenn diese Reisekosten für einen repräsentativen dreimonatigen Zeitraum aufgezeichnet und so dann als durchschnittlicher Aufwand pro Arbeitstag umgerechnet werden. Nach dem BFM Schreiben vom 4.12.2012 können diese dann entweder nach § 3 Nr. 13 und 16 EStG steuerfrei ersetzt oder als Werbungskosten abgezogen werden.