BFS | Thema Steuern
Einkommensteuer
Nachweis der Infestitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben
Nach dem BFH-Urteil vom 26.7.2012 kann im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 die erforderliche Konkretisierung der Investitionsabsicht bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträge für wesentliche Betriebsgrundlagen noch zu eröffnender Betriebe nicht nur durch ein verbindliche Bestellung des Wirtschaftsguts bis zum Ende des Jahres, für das der Abzug vorgenommen wird, erfolgen. Allerdings unterliegt die Prüfung der Investitionsabsicht strengen Maßstäben. Holt der Steuerpflichtige im Abzugsjahr hinsichtlich anzuschaffender oder herzustellender wesentlicher Betriebsgrundlagen allein unverbindliche Angebote oder Kostenvoranschläge ein, wird dies bei isolierter Betrachtung in vielen Fällen nicht ausreichen.