BFS | Thema Steuern
Lohnsteuer
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen
Tritt der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer eine Pensionszusage erteilt hat, die Ansprüche aus der Rückversicherung an den Arbeitnehmer ab und leistet er im Anschluss daran Beiträge an den Versicherer, sind diese nach dem BFH-Urteil vom 5.7.2012 als Arbeitslohn zu qualifizieren.