Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 01

BFS | Thema Steuern

Lohnsteuer

Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen

Tritt der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer eine Pensionszusage erteilt hat, die Ansprüche aus der Rückversicherung an den Arbeitnehmer ab und leistet er im Anschluss daran Beiträge an den Versicherer, sind diese nach dem BFH-Urteil vom 5.7.2012 als Arbeitslohn zu qualifizieren.