Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 01

BFS | Spezial für Heilberufe

Yogakurse keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Nach dem BFH-Beschluss vom 4.10.2012 gehören zu den Heilbehandlungen i.S. des § 4 Nr. 14 UStG zwar auch Leistungen, die zum Zweck der Vorbeugung erbracht werden, wie vorbeugende Untersuchungen und ärztliche Maßnahmen an der Person, die an keiner Krankheit oder Gesundheitsstörung leidet, sowie Leistungen, die zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit erbracht werden. Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe sind jedoch keine Heilbehandlungen im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozialbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen sollen. Yoga-Kurse sind keine Heilbehandlungen im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG, wenn die Leistungen zwar von Krankenkassen ersetzt wurden, von diesen jedoch als Leistungen lediglich als Prävention und Selbsthilfe eingeordnet wurden und die Leistungen nicht ärztlich verordnet waren.