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Perspektiven 01

BFS | Blickpunkt

Jahressteuergesetz 2013 endgültig gescheitert

Bereits im Dezember scheiterte das Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 17. Januar 2013 den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 zum Jahressteuergesetz 2013 abgelehnt. 306 Abgeordnete stimmten gegen, 256 für den Einigungsvorschlag, es gab fünf Enthaltungen. Nun wird das Vorhaben offenbar ganz auf Eis gelegt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich offensichtlich mit den Finanzpolitikern von Union und FDP darauf verständigt, die Vorhaben in diesem Jahr nicht mehr umzusetzen. Damit können Steuerschlupflöcher für Gutverdiener bei Goldkursen nicht gestopft werden, aber auch die Steuerförderung für Elektroautos bei Dienstwagen liegt damit vorerst auf Eis.

Der Bundestag hatte das Jahressteuergesetz am 25. Oktober 2012 beschlossen. Am 23. November 2012 versagte der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz. Daraufhin rief die Bundesregierung am 28. November den Vermittlungsausschuss an. Der umfangreiche Einigungsvorschlag beruhte nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses. Keinen Konsens gab es zum Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und der Steuergerechtigkeit dienen, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden. Da der Bundestag den Vorschlag nun insgesamt abgelehnt hat, werden weder die einvernehmlichen Teile des Jahressteuergesetzes noch die strittige steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting in Kraft treten.