BFS | Thema Steuern
Bilanzsteuerrecht
Scheinklage
Wird der Steuerpflichtige verklagt, reicht dies in der Regel bereits aus, die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme als Voraussetzung für eine Rückstellungsbindung zu unterstellen. Anders ist es, wenn die Klageerhebung offensichtlich willkürlich oder erkennbar nur zum Schein erfolgt, so dass das FG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 25.9.2012. Dies entspricht der BFH Rechtsprechung, dennoch ist die Revision beim BFH anhängig.