Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 01

BFS | Thema Steuern

Bilanzsteuerrecht

Rückstellungsgebot für die unentgeltliche Pflicht zur Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungsverträge

Wie bereits in der Dezemberausgabe der BFS-Info ausgeführt, erkennt die Finanzverwaltung ein Rückstellungsgebot für die unentgeltliche Pflicht zur Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungsbeträge an, schlägt aber zum Nachweis des Rückstellungsbedarfs die harte Linie ein, die der BFH als Voraussetzung zur Anerkennung der Rückstellung in der Steuerbilanz vorgezeichnet hat:

  • Pauschalrückstellungen werden nicht anerkannt; der zu erwartende künftige Aufwand für die kostenlose Bearbeitung ist pro Vertragsabschluss zu ermitteln.
  • Erfahrungsgemäße vorzeitige Vertragsbeendigungen sind bei der zugrunde zu legenden individuellen Laufzeit zu berücksichtigen.
  • Maßgebend ist der jeweilige Zeitaufwand für die Betreuung eines jeden Vertrags und Jahres; es sind Aufzeichnungen über die Personalaufwendungen für jeden einzelnen Fall erforderlich.

Für jeden einzelnen betreuten Vertrag muß eine Abzinsung erfolgen.