Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 01

BFS | Thema Steuern

Lohnsteuer

ELStAM-Verfahren

Das BMF hat durch Schreiben vom 19.12.2012 als offiziellen Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) den 1.11.2012 festgelegt. Seither können die Arbeitgeber, die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab 1.1.2013 abrufen. Im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 ist allerdings vorgesehen, dass durch Änderung des § 52 b EStG wahlweise für den Erhebungszeitraum 2013 noch die Lohnsteuerkarte 2010 zugelassen werden soll. Das Jahressteuergesetz 2013 ist zwar einstweilen im Gesetzgebungsverfahren stecken geblieben, die Finanzverwaltung geht jedoch davon aus, dass es noch zu der Änderung kommt und hält deshalb an den dies unterstellenden Entwürfen fest.