BFS | Thema Steuern
Gewerbesteuer
Hinzurechnung von Finanzierungskosten
Im Hinblick auf die Vorlage des FG Hamburg an das BVerfG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Hinzurechnung von Finanzierungskosten wird die Finanzverwaltung Gewerbesteuermessbescheide für Erhebungszeiträume ab 2008 nur noch vorläufig nach § 165 Abs. 1 AO erteilen, so ein Ländererlass vom 30.11.2012. Der BFH hat an der Verfassungsmäßigkeit allerdings keine ernstlichen Zweifel.