Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 01

BFS | Thema Steuern

Körperschaftssteuer

Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

Eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist gesellschaftsrechtlich veranlasst und führt damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit erteilt wird. Sie wächst dann auch nicht nach Ablauf der Probezeit in die betriebliche Veranlassung. Heilbar ist die Gestaltung  nur durch Aufhebung und eine Neuerteilung der Zusage. Das entnimmt die Finanzverwaltung in Ihrem Schreiben vom 14.12.2012 der ständigen BFH-Rechtsprechung und äußert sich zur angemessenen Probezeit wie folgt:

I.d.R. reichen zwei bis drei Jahre. Bei der Gesellschaftsneugründung beträgt der Zeitraum unter Berücksichtigung der Erkenntnis über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft fünf Jahre. Verzichtbar ist die Probezeit nur, wenn der Geschäftsführer das Unternehmen schon bisher in anderer Rechtsform geleitet hat z.B. nach Umwandlungs- und Einbringungsfällen.