BFS | Thema Steuern
Grunderwerbssteuer
Steuerbefreiung bei Aufhebung der Erbengemeinschaft
Von der Grunderwerbbesteuerung nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG ausgenommen ist u.a. der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Mit Urteil vom 13.6.2012 hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 3 GrEStG nur die Aufhebung der Erbengemeinschaft, d.h. die Auseinandersetzung über das gesamthänderisch gebundene Vermögen betrifft. Auf die Auseinandersetzung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge entstandene Eigentümergemeinschaft, die nach den Regelungen des BGB nicht über Gesamthandeigentum verfügt, sondern sich durch Bruchteilseigentum auszeichnet, ist die Befreiungsvorschrift weder direkt noch entsprechend anwendbar.