Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 01

BFS | Thema Steuern

Einkommensteuer

KFZ-Nutzung unter 10%

Unter 10% betrieblich genutzte Fahrzeuge können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein. Lag der betriebliche Nutzungsanteil jedoch über der Bagatellgrenze und ist eine Zuführung zum gewillkürten Betriebsvermögen erfolgt, wird das Wirtschaftsgut im Falle des späteren Absinkens der betrieblichen Nutzung unter 10% nicht ohne ausdrückliche Entnahmehandlung entnommen. Für die ehemals mindestens 10%ige betriebliche Nutzung trägt der Steuerpflichtige aber die Feststellungslast, wenn er sich darauf beruht. Nach dem BFH Urteil vom 21.8.2012 reicht es wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung nicht aus, dass das Finanzamt in der Vergangenheit den Ausweis als gewillkürtes Betriebsvermögen nicht beanstandet hat.