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Perspektiven 01

BFS | Thema Steuern

Abgabenordnung

Buchführungsmängel, die zu Schätzungen berechtigen

In einem nicht veröffentlichten Urteil vom 14.12.2011 hat der BFH nochmals bestimmt, dass formelle Buchführungsmängel nur zu Schätzungen berechtigen, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit zu bezweifeln. Bei der Beurteilung, ob ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO vorliegt und welche Bedeutung diese hat, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Aufbewahrungspflicht nicht über die Aufzeichnungspflicht hinausgeht. Allerdings ist im Einzelfall zu beachten, dass sonstige Unterlagen aufzubewahren sind, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Der Entscheidung des BFH ist zu entnehmen, dass danach die Nichtaufbewahrung von Speisekarten von Gastwirten nicht generell gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verstößt, sondern nur dann, wenn sie zur Überprüfung der für die Besteuerung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind.