BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Lieferung bei Betrugsabsicht des Lieferers
Mit Schreiben vom 07.02.2014 hat das BMF klargestellt, dass der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bei Betrugsabsicht des Lieferers nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann. Zu den vom Leistungsempfänger zu ergreifenden Maßnahmen gehört neben anderem insbesondere z.B. die dokumentierte Vergewisserung über die Unternehmereigenschaft des Leistenden.