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Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

Die Überlassung eines Pkw ist gemäß BFH-Beschluss vom 21.01.2014 grds. auch im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses anzuerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung ist aber stets, dass die konkreten Konditionen der KFZ-Gestellung im Einzelfall auch fremdüblich sind. Der BFH hatte über eine Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. Der Kläger sah die Rechtsfrage als ungeklärt an, ob Ehegatten-Arbeitsverhältnisse, bei denen ein Vergütungsbestandteil die Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Pkw’s ist, grds. steuerlich nicht anzuerkennen seien, jedenfalls dann, wenn keine Nutzungsbeschränkung oder eine Kostenbeteiligung vereinbart worden sei. Im Streitfall hatte das zur Würdigung der Gesamtumstände berufene FG die Fremdüblichkeit im Hinblick auf den zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau vereinbarten Inhalt des Arbeitsverhältnisses, die geringe Höhe der Vergütung einerseits und die im Gegensatz dazu stehende uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten eines hochwertigen Pkw – mit nach Ansicht des BFH nachvollziehbaren Begründung – verneint.