Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Pauschale Kilometergeldansatz bei Dienstreisen

Wird ein Kraftfahrzeug für eine Dienst- oder Geschäftsreise genutzt, sind die hierdurch entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Anstelle eines Nachweises der durch die Reise tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten können diese pauschal in Höhe von EUR 0,30 pro Kilometer geltend gemacht werden. Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes können die Kosten in dieser pauschalen Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, während aus öffentlichen Kassen geleistete Erstattungen für Fahrtkosten in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden dürfen. Steuerpflichtige haben hierin eine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung gesehen und gegen Steuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt. Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen per Allgemeinverfügung alle am 27.02.2014 anhängigen und zulässigen Einsprüche zurück, soweit geltend gemacht wird, dass die Ungleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstoße.