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Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Ausgleichszahlung bei Beendigung des Leasingverhältnisses

Dem BFH-Urteil vom 20.03.2013 folgend, akzeptiert die Finanzverwaltung, dass der Minderwertausgleich für eine nicht vertragsgemäße Nutzung durch eingetretene Schäden an einem Leasingfahrzeug nicht steuerbarer Schadenersatz ist. Ein steuerbares Entgelt bzw. eine Entgeltsminderung liegt jedoch vor, soweit Mehr- oder Minderkilometer abgegolten werden, Vergütungen zum Ausgleich von Restwertdifferenzen in Leasingverträgen mit Restwertausgleich abgerechnet oder Nutzungsentschädigungen wegen verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs geleistet werden, so das BMF-Schreiben vom 06.02.2014. Haben die Beteiligten für einen vor dem 01.07.2014 endenden Leasingvertrag den Minderwertausgleich als steuerbare Leistung abgerechnet, beanstandet die Finanzverwaltung dies nicht.