Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Erbschaftsteuer

Direktversicherungen eines Arbeitgebers an Lebensgefährten

Die Direktversicherung eines Arbeitgebers für den Arbeitnehmer sind nach gefestigter Rechtsprechung im Todesfall des Arbeitnehmers bei dessen Ehegatten nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerbar. Dies ist nach dem BFH-Urteil vom 18.12.2013 aber nicht auf einen Lebensgefährten übertragbar, der aus der Direktversicherung nach dem Tode des Arbeitsnehmers bezugsberechtigt ist. Der BFH macht die Steuerfreistellung der Versicherungsansprüche davon abhängig, dass der Begünstigte die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt, was bei einem Lebensgefährten nicht der Fall ist. Es handelte sich um eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung abgeschlossen hatte. Wäre der Bezugsberechtigte Ehegatte auch als solcher aus der etwaigen gesetzlichen Rentenversicherung bezugsberechtigt, wäre keine Steuerpflicht eingetreten. Dasselbe dürfte bei eingetragenen Lebenspartnern gelten.