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BFS | BLICKPUNKT

Bundesverfassungsgericht spricht noch in diesem Jahr ein Urteil

Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zur Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr abschließen.

Die Vorlage des Bundesfinanzhofs werde mit Nachdruck bearbeitet, denn das Verfahren soll ja noch 2014 abgeschlossen werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Der Bundesfinanzhof hatte das Erbschaftsteuergesetz im Bundesverfassungsgericht 2012 zur Prüfung vorgelegt. Das Gericht in München hält die 2009 in Kraft getretenen Regelungen für verfassungswidrig. Betriebsvermögen könne in der Regel steuerfrei vererbt und verschenkt werden, begründeten die höchsten Steuerrichter damals ihre Entscheidung. Das sei eine verfassungswidrige Überprivilegierung zum Nachteil der übrigen Steuerpflichtigen, die die Begünstigungen nicht beanspruchen könnten.

Die Verfassungsrichter teilten mit, dass viele Unternehmen auf eine Entscheidung warteten. Ob und wann das Gericht über die Vorlage mündlich verhandelt, teilte es jedoch nicht mit.

Diejenigen, die in absehbarer Zeit eine Unternehmensnachfolge beabsichtigen, sollten deshalb mit der Umsetzung alsbald beginnen, um noch in den Genuss dieser Privilegierung zu kommen. BFS berät Sie gerne bei diesem Vorhaben.