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Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Kein Investitionsabzugsbetrag bei späterer Anwendung der 1%-Regel

Es spricht, so das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 12.06.2013, gegen die für einen Investitionsabzugsbetrag erforderliche, fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs, wenn nach der späteren Anschaffung des Fahrzeugs dessen private Nutzung vom Steuerpflichtigen nach der 1%-Regelung besteuert wird und somit nach der BFH-Rechtsprechung von einem Privatanteil von 20% bis 25% auszugehen ist. Geeignet für den Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Verwendung des Fahrzeugs wäre dagegen die Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs. Das im Streitfall vorgelegte Fahrtenbuch, bzw. dessen Kopie, erfüllte jedoch nicht die Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs.