BFS | THEMA STEUERN
Gewerbesteuer
Lagerentgelte sind nicht hinzurechnungspflichtig
Nach einer Verfügung der OFD NRW vom 03.02.2014 sind Lagerentgelte i.S. der §§ 467 ff HGB nicht nach § 8 Nr. 1 Buchs. E GewStG hinzurechnungspflichtig. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, inwieweit vom Gesetz abweichende Vereinbarungen vorliegen, wenn z.B. der Einlagerer selbst die Obhut über das eingelagerte Gut übernimmt und ihm der Vertragspartner in erster Linie die Lagerräume zur Verfügung stellt.