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Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding

Nach zwei BFH-Beschlüssen vom 11.12.2013 werden dem EuGH vorliegende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  • Nach welcher Berechnungsmethode ist der Vorsteuerabzug einer Holding aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Tochtergesellschaften zu berechnen, wenn die Holding später verschiedene steuerpflichtige Dienstleistungen gegenüber diesen Gesellschaften erbringt?
  • Steht die Bestimmung über die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der 6. EG-RL einer nationalen Regelung entgegen, nach der nur eine juristische Person, nicht aber eine Personengesellschaft, in das Unternehmen eines Steuerpflichtigen (Organträger) eingegliedert werden kann und die voraussetzt, dass diese juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist?
  • Falls die vorstehende Frage bejaht wird: Kann sich ein Steuerpflichtiger unmittelbar auf Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der 6. EG-RL berufen?

Der BFH hat dem EuGH in zwei Streitfällen identische Fragen vorgelegt. In beiden Fällen geht es um den Vorsteuerabzug von Holdinggesellschaften aus Leistungsbezügen für Kapitalbeschaffungsmaßnahmen.