BFS | THEMA STEUERN
Gewerbesteuer
Photovoltaikanlagen sind steuerschädlich
Nach der Verfügung der OFD NRW vom 09.09.2013 ist es für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Grundstücksgesellschaften schädlich, wenn die Gesellschaften Photovoltaikanlagen auf den Dächern ihrer Gebäude betreiben. Diese Folge kann grds. abgewendet werden, wenn der Betrieb der Photovoltaikanlage auf eine selbstständige Kapitalgesellschaft ausgegliedert wird. Dadurch kann jedoch eine Betriebsaufspaltung entstehen, die wiederum schädlich für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist.