Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung eines erwachsenen Sohnes ohne eigenen Hausstand

Bei einem erwachsenen, wirtschaftlich selbstständigen Kind kann nach dem BFH-Urteil vom 14.11.2013 regelmäßig vermutet werden, dass das Kind nicht als Gast in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist, sondern gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil wohnt, und dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen zu verorten ist, und auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt. Die dem Arbeitnehmer zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten müssen weder den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden, noch ist eine finanzielle Beteiligung an den Wohnungskosten der Eltern erforderlich. Die Entgeltlichkeit ist keine unerlässliche Voraussetzung einer steuererheblichen doppelten Haushaltsführung.