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Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach einer Außenprüfung

Im Urteilsfall war streitig, ob ein Investitionsabzugsbetrag nachträglich zu dem Zweck in Anspruch genommen werden kann, Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung auszugleichen. Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 18.12.2013 festgestellt, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegensteht. Die materiell rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags werden – so das FG – nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Abzugsbetrags durch die Klägerin bereits erfolgt war. Zwar hat der BFH bereits klargestellt, dass die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags ein Wahlrecht darstellt, das verfahrensrechtlich bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung ausgeübt werden kann, auf welche es sich auswirkt. Die Finanzverwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach der erstmaligen Steuerfestsetzung nicht mehr möglich sei, wenn die Nachholung erkennbar dem Ausgleich nachträglicher Einkommenserhöhungen diene. Das FG Niedersachsen hat die Revision zum BFH zugelassen.