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Perspektiven 15

BFS | THEMA RECHT

Bilanzsteuerrecht

Einbeziehung von Finanzierungskosten bei der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Der BFH hatte mit Urteil vom 11.10.2012 entschieden, dass Finanzierungskosten bei der Bemessung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen als notwendiger Teil der gemeinen Kosten auch dann zu berücksichtigen sind, wenn die Finanzierung im Rahmen einer sog. Poolfinanzierung – d.h. wenn ein Steuerpflichtiger seine gesamten liquiden Eigen- und Fremdmittel in einen „Pool“ gibt und daraus sämtliche Aufwendungen seines Geschäftsbetriebs finanziert – erfolgt ist. Zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils nimmt das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung vom 31.01.2014 Stellung.