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Perspektiven 15

BFS | THEMA STEUERN

Grunderwerbsteuer

Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage – hier die Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück – die Auflage bei der Schenkungssteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie nach dem BFH-Urteil vom 20.11.2013 mit ihrem nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht die Auflage bei der Schenkungssteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten. Der Wert des anlässlich einer Grundstücksschenkung vorbehaltenen Wohnrechts wurde im Streitfall schenkungssteuerrechtlich durch die Begrenzung des Jahresnutzungsverbots nach § 16 BewG gekappt, für Zwecke der Grunderwerbsteuererhebung auf den Wert der Auflage jedoch nicht. Das entspricht § 17 Abs. 3 Satz 2 BewG, weil danach § 16 BewG auf die Grunderwerbsteuer keine Anwendung findet. Sinnvoll ist dies indes nicht, verfassungsrechtlich aber – wie der BFH entschieden hat – hinnehmbar.