BFS | THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Gezahlte Nutzungsvergütung bei Pkw-Überlassung
Das FG Sachsen hat mit Urteil vom 05.02.2014 zur Minderung des durch Fahrtenbuchmethode ermittelten geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Überlassung um eine vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsvergütung Stellung genommen und dabei klargestellt, dass der zuzurechnende Nutzungswert um die geleistete Nutzungsvergütung bis zu einem Betrag von EUR 0,00 zu verringern ist. Eine darüber hinaus gezahlte Nutzungsvergütung führt nicht zum Entstehen eines negativen Arbeitslohns. Ermittelt sich der geldwerte Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer für dessen Privatfahrten sowie für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der sog. Fahrtenbuchmethode, vermindern die vom Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß gezahlten Nutzungsvergütungen nicht die beim Arbeitgeber angefallenen Aufwendungen für das Fahrzeug, sondern sind von dem nach § 8 Abs. 2 EStG ermittelten privaten Nutzungswert in Abzug zu bringen. Da gilt für die 1%-Regelung ebenso wie für die Fahrtenbuchmethode.

