BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte
Die Erhebung von Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte durch Gemeinden in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und das Land Hamburg neben der Umsatzsteuer ist unionsrechtlich nicht zu beanstanden, so das Urteil des EuGH vom 24.10.2013 (Metropol). Außerdem billigte der EuGH die deutsche Besteuerungspraxis, wonach bei dem Betrieb von Geldspielautomaten die Höhe der Kasseneinnahmen dieser Automaten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zugrunde gelegt wird.