BFS | THEMA RECHT
Mietrecht
Rückgabe einer farbig gestrichenen Wohnung
Nach dem BGH-Urteil vom 6.11.2013 ist ein Mieter verpflichtet, eine mit einem neutralen Anstrich übernommene Wohnung bei Mietvertragsende in einem für breite Mieterkreise akzeptablen Zustand zurückzugeben. Tut er dies nicht und hinterlässt er die Wohnung mit ausgefallenen Farbanstrichen, kann der Vermieter seine Kosten für das Überstreichen mit neutralen Farben als Schadenersatz ersetzt verlangen.