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Perspektiven 12

BFS | THEMA STEUERN

Erbschaftsteuer

Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten

Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist gemäß BFH-Urteil vom 18.07.2013 kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 a Satz 1 ErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweit- oder Ferienwohnungen. Es ging im Streitfall um ein Zweithaus auf Sylt. Nach dem Gesetzeswortlaut wäre es steuerbefreit. Nach dem Verständnis des BFH wäre dann aber die Steuervergünstigung verfassungswidrig. Deshalb hat sich der II. Senat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte entschlossen, die Befreiungsvorschrift teleologisch zu reduzieren.