Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 12

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Eigenmächtige Überweisung von Arbeitslohn durch Arbeitnehmer

Überweist ein Arbeitnehmer sich eigenmächtig unter Kompetenzüberschreitung Beträge, die ihm nicht zustehen, liegt nach dem BMF-Schreiben vom 7.11.2013 kein Arbeitslohn vor. Die etwaige unrichtige Lohnsteuer-Anmeldung kann auch dann zu Gunsten des Arbeitgebers noch geändert werden, wenn er bereits eine Lohnsteuer-Bescheinigung für das betreffende Jahr ausgestellt hat. Jedoch soll der Arbeitgeber nach § 42 d Abs. 1 Nr. 3 EStG haften, wenn durch eine unrichtige Lohnsteuer-Bescheinigung die Einkommensteuer beim Arbeitnehmer verkürzt wird. Die Tragweite des Hinweises auf die Haftung ist unklar. Die Steuer dürfte i.d.R. nicht verkürzt werden, wenn der Arbeitnehmer den sich zu Unrecht zugeteilten Arbeitslohn gem. Lohnsteuer-Bescheinigung deklariert. Erfolgt eine Berichtigung, vermindert sich auch die anrechenbare Lohnsteuer.