Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 12

BFS | SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Heilbehandlungsleistungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung

§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG wurde durch das AmtshilfeRLUmsG um eine Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen zur hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ergänzt. Die Änderungen sind am 1.7.2013 in Kraft getreten. Nunmehr sind Leistungen von Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73 b, 73 c oder 140 a SGB V von der Umsatzsteuer befreit. Mit BMF-Schreiben vom 8.11.2013 wird Abschn. 4.14 UStAE an mehreren Stellen geändert. So wird in den Absätzen 2 bis 6 des geänderten Abschn. 4.14.9 UStAE erläutert, welche Einrichtungen hierunter fallen. Die Grundsätze des Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2013 erbracht werden.