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Perspektiven 12

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Beerdigungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Nach dem Urteil des FG Münster vom 1.7.2013 sind Beerdigungskosten beim Erben keine außergewöhnliche Belastung, wenn er sie aus dem Nachlass decken kann. Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen entstehen, sind grds. außergewöhnlich. Die Verpflichtung des Erben zur Übernahme der Beerdigungskosten gem. § 1968 BGB ist jedoch keine persönliche Verpflichtung des Erben, sondern eine Nachlassverbindlichkeit. Nimmt der Erbe die Erbschaft an, so beruht die Verpflichtung auf dem von ihm selbst gesetzten Rechtsgrund. Die Verpflichtung ist deshalb nicht zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 2 EStG. Danach führen Aufwendungen, die den Verkehrswert des Nachlasses nicht übersteigen, gar nicht erst zu einer Belastung i.S. von § 33 EStG. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts auch im Fall einer vorweggenommenen Erbfolge.