Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 12

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers

Weist ein Kleinunternehmer in einer sog. “Kleinbetragsrechnung” das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz aus, schuldet er nach dem BFH-Urteil vom 25.9.2013 die herauszurechnende Umsatzsteuer jedenfalls dann gemäß § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, wenn die Kleinbetragsrechnung alle in § 33 Satz 1 UStDV genannten Angaben enthält. Der BFH hat § 14c UStG gegen seinen Wortlaut (Ausweis des „Steuerbetrags“) ausgelegt, um den Gesetzeszweck, einer Gefährdung des Steueraufkommens entgegenzuwirken, sicherzustellen. Es reicht bei Quittungen über „Kleinbeträge“ i.S. des § 33 UStDV, wie sie der Kleinunternehmer im Streitfall ausgestellt hat, wenn diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.