Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 12

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2014

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Auf die ab dem 1.1.2014 zu beachtenden Besonderheiten hat das BMF mit Schreiben vom 12.11.2013 hingewiesen. Der Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2014 gewährt werden, beträgt für ein Mittag- oder Abendessen EUR 3,00, für ein Frühstück EUR 1,63.