BFS | THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2014
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Auf die ab dem 1.1.2014 zu beachtenden Besonderheiten hat das BMF mit Schreiben vom 12.11.2013 hingewiesen. Der Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2014 gewährt werden, beträgt für ein Mittag- oder Abendessen EUR 3,00, für ein Frühstück EUR 1,63.