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Perspektiven 12

BFS | SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Leichtfertige Steuerverkürzung bei Praxiseinkünften

Deklarieren Ärzte ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus ihrer Arztpraxis in ihrer Gewinnfeststellungserklärung in zutreffender Höhe, geben sie in der zeitgleich abgegebenen Einkommensteuererklärung die Einkünfte aber nur in hälftiger Höhe an, kann darin eine leichtfertige Steuerverkürzung liegen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.7.2013 entschieden. Dadurch beträgt die Festsetzungsfrist im Streitfall gemäß § 169 Abs. 2 S. 2 AO fünf Jahre und nicht wie die Vorinstanz entscheiden hatte, vier Jahre.