BFS | THEMA RECHT
Bilanzsteuerrecht
Behandlung von Verrechnungsverpfichtungen
Der BFH hat mit Urteil vom 6.2.2013 entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Zu den sog. Verrechnungsverpflichtungen (Rückstellungen für Verpflichtung, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen) nimmt das BMF mit Schreiben vom 22.11.2013 Stellung.