BFS | THEMA STEUERN
Erbschaftsteuer
Zurechnung von Verwaltungsvermögen bei Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat im koordinierten Ländererlass vom 23.7.2013 die Frage geklärt, wie Verwaltungsvermögen bei Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften bei der Obergesellschaft zugerechnet wird. Bei einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sind die anteiligen Wirtschaftsgüter im Rahmen des Verwaltungsvermögenstests bei der Obergesellschaft zu berücksichtigen. Soweit es sich dabei um junges Verwaltungsvermögen handelt, könnte dies insoweit zur Versagung der Betriebsvermögensbegünstigung führen.